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BREMEN

Amtliche Formulare: Bremen

Alle Links führen direkt zu den offiziellen Quellen der Stadt Bremen und werden täglich automatisch auf Erreichbarkeit und Änderungen geprüft.

Anmeldung einer Wohnung (Bremen) → Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden — Pflicht innerhalb von 14 Tagen nach Einzug (§ 17 BMG). BürgerServiceCenter Bremen · geprüft am 16.7.2026