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ANLEITUNG

Wohnsitz abmelden: wann nötig, wann nicht

Abmeldung nur bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung — beim Umzug innerhalb Deutschlands reicht die neue Anmeldung. Per Post möglich.

✓ Geprüft: 16.7.2026

Dauer
5 Min. (schriftlich möglich)
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Kosten
kostenlos
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Persönlich?
Nein — schriftlich oder vielerorts online möglich
⚠️
Frist
frühestens 1 Woche vor, spätestens 2 Wochen nach Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG)

Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort

PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.

Das brauchen Sie

So gehen Sie vor

  1. 1 Prüfen, ob Sie überhaupt abmelden müssen: nur bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung. Bei Umzug innerhalb Deutschlands übernimmt die neue Anmeldung alles.
  2. 2 Formular ausfüllen und mit Ausweiskopie per Post an das Bürgeramt senden — oder persönlich/online abmelden.
  3. 3 Abmeldebestätigung aufbewahren: Krankenkasse, Rundfunkbeitrag, Versicherungen und Banken verlangen sie für die Kündigung.
  4. 4 Folgekündigungen anstoßen: Rundfunkbeitrag, Strom, Internet, Versicherungen — die Abmeldebestätigung ist Ihr Sonderkündigungs-Nachweis.

Die Abmeldung ist das am meisten überschätzte und zugleich unterschätzte Verfahren: innerhalb Deutschlands unnötig, beim Wegzug ins Ausland aber die Eintrittskarte zu allen Vertragskündigungen.

Häufige Fragen

Muss ich mich beim Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?

Nein. Die Anmeldung am neuen Wohnort informiert das alte Bürgeramt automatisch. Eine separate Abmeldung gibt es nur beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.

Kann ich mich rückwirkend oder aus dem Ausland abmelden?

Ja, schriftlich per Post oder teils online — auch nachträglich. Die Bestätigung wird allerdings nicht ins Ausland versandt, geben Sie daher möglichst eine E-Mail oder eine Vertrauensperson in Deutschland an.

Was passiert, wenn ich mich nicht abmelde?

Rundfunkbeitrag, ggf. Zweitwohnungssteuer und Verwaltungspost laufen weiter — und die Meldebehörde kann ein Bußgeld verhängen. Für Kündigungen von Verträgen fehlt Ihnen zudem der Nachweis.

Brauche ich die Abmeldebestätigung wirklich?

Ja. Sie ist der Schlüssel zum Sonderkündigungsrecht bei Strom, Internet, Fitnessstudio und Versicherungen sowie zur Beitragsbefreiung beim Rundfunkbeitrag.