ANLEITUNG
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Erteilung und Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde: Unterlagen, Fiktionsbescheinigung und die typischen Wartezeit-Fallen.
✓ Geprüft: 16.7.2026
Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort
PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.
Das brauchen Sie
- ☑ Reisepass
- ☑ Biometrisches Passfoto
- ☑ Nachweis Lebensunterhalt
Arbeitsvertrag + Gehaltsabrechnungen; Selbstständige: BWA/Steuerbescheid
- ☑ Krankenversicherungsnachweis
Reiseversicherung wird abgelehnt — GKV oder substitutive PKV
→ GKV vs. PKV — Guide für Neuankömmlinge - ☑ Mietvertrag + Meldebescheinigung
- ☑ Je nach Titel: Arbeitgeber-Formular, Studienbescheinigung, Sprachnachweise
So gehen Sie vor
- 1 Frühzeitig Termin bei der Ausländerbehörde sichern (unten über Ihre PLZ; in Großstädten laufen Anträge oft über Online-Kontaktformulare) — 2–4 Monate Vorlauf sind normal.
- 2 Unterlagen vollständig einreichen; bei ablaufendem Titel stellt die Behörde eine Fiktionsbescheinigung aus — Ihr legaler Status bleibt erhalten.
- 3 Biometrie-Termin wahrnehmen (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift).
- 4 eAT nach 4–8 Wochen abholen; PIN-Brief für die Online-Funktion aufbewahren.
Häufige Fragen
Mein Titel läuft ab und ich bekomme keinen Termin — bin ich illegal?
Nein, wenn Sie den Verlängerungsantrag VOR Ablauf gestellt haben (E-Mail/Kontaktformular mit Nachweis reicht als Antrag!). Der Aufenthalt gilt als fortbestehend; die Fiktionsbescheinigung dokumentiert das für Arbeitgeber und Reisen.
Darf ich mit der Fiktionsbescheinigung reisen?
Mit der Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4) plus abgelaufenem eAT und Pass: Schengen ja, Achtung bei Wiedereinreise aus Drittstaaten. Mit einer Erlaubnisfiktion (Erstantrag) besser nicht ausreisen — vorher die Behörde fragen.
Was passiert bei Jobwechsel oder Umzug?
Umzug: Adresse im eAT ändern lassen (Meldebehörde, kostenlos). Jobwechsel: je nach Titel zustimmungspflichtig (z. B. in den ersten 2 Jahren der Blauen Karte) — vorher prüfen.
Wie früh soll ich verlängern?
6–8 Wochen vor Ablauf ist das Minimum, in München/Berlin/Frankfurt eher 3 Monate. Der Antrag vor Ablauf ist das Einzige, was zählt — danach wird es rechtlich unangenehm.