ANLEITUNG
Ausländischen Führerschein umschreiben
Drittstaaten-Führerschein in einen deutschen umtauschen: 6-Monats-Regel, Anlage-11-Erleichterungen, Unterlagen und realistische Fristen.
✓ Geprüft: 16.7.2026
Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort
PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.
Das brauchen Sie
- ☑ Ausländischer Führerschein (Original)
- ☑ Übersetzung des Führerscheins
nicht nötig bei EU/EWR und einigen Staaten; ADAC oder beeidigter Übersetzer
- ☑ Personalausweis/Reisepass + Meldebescheinigung
- ☑ Biometrisches Passfoto
- ☑ Sehtest-Bescheinigung (amtlich anerkannte Sehteststelle)
- ☑ Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis
nur bei Drittstaaten ohne Anlage-11-Erleichterung
So gehen Sie vor
- 1 Herkunftsland in Anlage 11 FeV prüfen: gelistete Staaten tauschen prüfungsfrei oder mit nur einer Prüfung um — das entscheidet über den gesamten Aufwand.
- 2 Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts stellen (Termin unten über Ihre PLZ; Wartezeit auf Termine: 2–8 Wochen — früh starten!).
- 3 Falls Prüfungen nötig: direkt zur Prüfung anmelden — eine Fahrschul-Pflichtausbildung gibt es beim Umtausch nicht, Übungsstunden sind freiwillig.
- 4 Deutschen Führerschein abholen; der ausländische wird einbehalten und ans Ausstellerland zurückgesandt.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich mit meinem ausländischen Führerschein fahren?
EU/EWR: unbegrenzt (bis zum Ablauf). Drittstaaten: 6 Monate ab Anmeldung in Deutschland — danach gilt Fahren ohne Fahrerlaubnis, ein Strafdelikt.
Muss ich Theorie- und Praxisprüfung ablegen?
Kommt auf das Ausstellerland an (Anlage 11 FeV): viele Staaten prüfungsfrei, manche nur Theorie oder nur Praxis, alle übrigen beides. Ohne Fahrschulpflicht — Sie können direkt zur Prüfung.
Die 6 Monate sind abgelaufen — was jetzt?
Nicht mehr fahren! Der Umtausch bleibt möglich, verjährt nicht. Wer trotzdem fährt, riskiert Strafverfahren und Probleme mit der Kfz-Versicherung.
Wo finde ich, ob mein Land in Anlage 11 steht?
Anlage 11 zur FeV auf gesetze-im-internet.de listet alle Staaten mit ihren Erleichterungen — die Behörde prüft das ebenfalls bei Antragstellung.
Wie lange dauert der Umtausch insgesamt?
Realistisch 6 Wochen bis 4 Monate: Termin-Wartezeit + Bearbeitung + ggf. Prüfungstermine bei TÜV/DEKRA. Wer die 6-Monats-Frist im Blick hat, startet im ersten Monat.