ANLEITUNG
Führerschein beantragen (Ersterteilung)
Der Behördenteil des Führerscheins: Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Sehtest, Erste Hilfe — parallel zur Fahrschule, nicht danach.
✓ Geprüft: 16.7.2026
Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort
PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.
Das brauchen Sie
- ☑ Personalausweis/Reisepass + ggf. Meldebescheinigung
- ☑ Biometrisches Passfoto
- ☑ Sehtest-Bescheinigung
amtlich anerkannte Sehteststelle (Optiker), ca. 6–7 €, max. 2 Jahre alt
- ☑ Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung
9 Einheiten, ca. 40–60 €, ein Samstag
- ☑ Name der Fahrschule
muss im Antrag angegeben werden
So gehen Sie vor
- 1 Bei der Fahrschule anmelden — und SOFORT parallel den Behördenantrag stellen: die Prüfung darf erst nach Genehmigung stattfinden, und die Bearbeitung dauert Wochen.
- 2 Sehtest beim Optiker und Erste-Hilfe-Kurs an einem Wochenende erledigen.
- 3 Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen (Termin unten über Ihre PLZ; in kleineren Gemeinden nimmt das Bürgeramt den Antrag an).
- 4 Nach Genehmigung: Theorie- und Praxisprüfung über die Fahrschule bei TÜV/DEKRA.
Häufige Fragen
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Direkt bei Fahrschulstart. Häufigster Fehler: erst nach der Theorie — dann blockiert die Behörden-Wartezeit (4–8 Wochen) die Prüfung.
Was kostet der Führerschein insgesamt?
Realistisch 2.500–4.500 € je nach Region und Fahrstunden-Bedarf: Fahrschule ~2.000–3.500 €, Prüfungen ~260 €, Behörde/Sehtest/Erste Hilfe ~120 €.
Wie lange ist der Antrag gültig?
Die Genehmigung gilt in der Regel 1 Jahr für die theoretische und praktische Prüfung — danach müsste neu beantragt werden.
Ich habe schon einen ausländischen Führerschein.
Dann ist die Umschreibung Ihr Verfahren, nicht die Ersterteilung — siehe unsere Anleitung «Ausländischen Führerschein umschreiben».