Ausfüllhilfe: die wichtigsten Felder der GewA 1
- Angemeldete Tätigkeit (Feld 15) — das wichtigste Feld. So konkret wie nötig, so breit wie möglich formulieren: „Handel mit Waren aller Art, insbesondere …” erspart spätere kostenpflichtige Ummeldungen. Zu vage Angaben („Dienstleistungen”) werden zurückgewiesen.
- Haupt- oder Nebenerwerb — Nebenerwerb ankreuzen, wenn Sie hauptberuflich angestellt bleiben; das ist auch für die Krankenkasse relevant.
- Beginn der Tätigkeit — das tatsächliche Startdatum. Eine rückwirkende Anzeige ist zulässig, deutlich verspätete kann ein Bußgeld kosten.
- Betriebsstätte — die Geschäftsadresse; beim Home-Office die Wohnadresse. Achtung: Der Mietvertrag muss gewerbliche Nutzung nicht verbieten.
- Rechtsform — als Einzelperson: „Einzelunternehmen”. GbR nur bei mehreren Gründern; dann meldet jeder Gesellschafter separat an.
- Zahl der Beschäftigten — ohne den Inhaber selbst zählen; bei Solo-Gründung: 0.
Typischer Fehler: die Tätigkeit zu eng beschreiben und für jede Erweiterung erneut zahlen — die Ummeldung kostet in vielen Städten so viel wie die Anmeldung. Ob eine Formulierung akzeptiert wird, entscheidet verbindlich das Gewerbeamt.