ANLEITUNG
Kita-Platz anmelden
Rechtsanspruch ab dem 1. Geburtstag — aber nur, wer früh und richtig anmeldet, bekommt einen Platz. So funktioniert das kommunale Anmeldesystem.
✓ Geprüft: 16.7.2026
Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort
PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.
Das brauchen Sie
- ☑ Geburtsurkunde des Kindes
- ☑ Meldebescheinigung / Nachweis Wohnort
- ☑ Bei Krippenplatz: Arbeits-/Studiennachweise der Eltern
je nach Stadt für die Bedarfsprüfung
So gehen Sie vor
- 1 Kita-Portal Ihrer Stadt finden (unten über Ihre PLZ) — Großstädte haben zentrale Systeme (z. B. Kita-Finder München, Little Bird), auf denen Sie mehrere Einrichtungen priorisieren.
- 2 Früh anmelden: ideal direkt nach der Geburt für den Start mit 12 Monaten; 5–8 Einrichtungen angeben erhöht die Chancen drastisch.
- 3 Zusagen/Wartelisten verwalten und nachfassen — persönlicher Kontakt zur Wunsch-Kita hilft real.
- 4 Kein Platz trotz Rechtsanspruch? Schriftlich beim Jugendamt Bedarf anmelden — die Stadt MUSS einen Platz stellen; notfalls Untätigkeitsklage/Kostenersatz für private Betreuung.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Rechtsanspruch?
Ab dem 1. Geburtstag auf Betreuung (Kita oder Tagespflege), ab 3 Jahren auf einen Kindergartenplatz. Der Anspruch richtet sich gegen das Jugendamt Ihrer Stadt.
Was kostet ein Kita-Platz?
Extrem unterschiedlich: Berlin beitragsfrei, andernorts einkommensabhängig bis mehrere hundert Euro plus Essensgeld. Die letzten Kindergartenjahre sind in vielen Ländern beitragsfrei.
Wir ziehen erst noch um — können wir schon anmelden?
In den meisten Portalen ja, mit künftiger Adresse (Mietvertrag als Nachweis). Melden Sie an, SOBALD der Umzug feststeht — die Wartelisten laufen nach Anmeldedatum.
Ist die Anmeldung eine Zusage?
Nein, nur ein Platz auf Wartelisten. Zusagen kommen meist gebündelt im Frühjahr für den Start im August/September.