ANLEITUNG
Vaterschaft anerkennen
Für unverheiratete Eltern: Anerkennung beim Jugendamt (kostenlos) oder Standesamt — am besten schon vor der Geburt, mit Zustimmung der Mutter.
✓ Geprüft: 16.7.2026
Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort
PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.
Das brauchen Sie
- ☑ Personalausweise/Reisepässe beider Eltern
- ☑ Geburtsurkunden beider Eltern
bei ausländischen Urkunden: mit Übersetzung
- ☑ Mutterpass bzw. Geburtsurkunde des Kindes
vor der Geburt: Mutterpass mit errechnetem Termin
So gehen Sie vor
- 1 Ort wählen: Jugendamt (kostenlos, auch Beratung), Standesamt oder Notar — rechtlich gleichwertig.
- 2 Idealerweise VOR der Geburt anerkennen: dann steht der Vater sofort in der Geburtsurkunde und es gibt keinen Papierstau in den ersten Wochen.
- 3 Beide Erklärungen beurkunden lassen: Anerkennung des Vaters + Zustimmung der Mutter (können getrennt erfolgen).
- 4 Optional gleich mit erledigen: gemeinsame Sorgeerklärung (nur Jugendamt/Notar!) — sonst hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Häufige Fragen
Warum vor der Geburt anerkennen?
Der Vater steht dann ab Tag 1 in der Geburtsurkunde — wichtig für Aufenthaltstitel des Kindes, Kindergeld, Versicherung und Elternzeit des Vaters. Nachträglich geht es auch, verzögert aber alles.
Bedeutet Anerkennung auch gemeinsames Sorgerecht?
Nein! Ohne Ehe hat die Mutter allein das Sorgerecht. Das gemeinsame Sorgerecht kommt nur per separater Sorgeerklärung (Jugendamt oder Notar) oder Heirat.
Was, wenn die Mutter noch verheiratet ist?
Dann gilt rechtlich der Ehemann als Vater — es braucht ein Anfechtungsverfahren bzw. die Drei-Erklärungen-Lösung bei laufender Scheidung. Hier früh das Jugendamt einbinden.
Ich bin ausländischer Staatsbürger — ändert das etwas?
Das Verfahren ist gleich; bringen Sie Pass und ggf. übersetzte Geburtsurkunde mit. Die Anerkennung kann aufenthaltsrechtliche Vorteile fürs Kind haben (deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Deutscher ist oder lange legal hier lebt).