Ausfüllhilfe: die wichtigsten Felder des Wohngeldantrags
- Haushaltsmitglieder — alle Personen, die in der Wohnung leben, auch Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen. Das Wohngeld hängt von der Haushaltsgröße ab.
- Miete — die Bruttokaltmiete: Kaltmiete plus kalte Nebenkosten (Wasser, Müll), aber ohne Heizung, Strom und Garage. Der Heizkostenanteil wird seit der Wohngeld-Plus-Reform automatisch als Pauschale berücksichtigt.
- Einkommen — das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder; davon zieht die Behörde selbst Pauschalen ab (10 % je für Steuern, Renten- und Krankenversicherung, wenn Sie diese zahlen). Nicht selbst „netto” ausrechnen — brutto eintragen.
- Verdienstbescheinigung — füllt der Arbeitgeber aus; ohne sie wird der Antrag nicht bearbeitet. Früh anfordern.
- Kontoverbindung — das Wohngeld wird nur auf ein Konto des Antragstellers überwiesen.
Typischer Fehler: Heizkosten oder Strom in die Miete einrechnen — das führt zu Rückfragen und verzögert die Bewilligung um Wochen.