SACHSEN
Wohnung anmelden, Personalausweis — Formulare Grimma
Formulare und Online-Dienste für Grimma — übernommen direkt aus dem amtlichen Verzeichnis (Amt24), Stand 10.8.2026. Für Details und Zuständigkeiten führt jeder Eintrag zusätzlich zur offiziellen Leistungsseite.
Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt in Grimma
Bürgerbüro Grimma, Große Kreisstadt Grimma Markt 17, 04668 Grimma
Ob die Stelle vor Ort Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Bezirksamt oder Meldebehörde heißt — gemeint ist dieselbe Behörde: Sie nimmt An-, Um- und Abmeldung entgegen und stellt Personalausweis, Reisepass und Meldebescheinigung aus.
Offizielle Website Grimma ↗ · Behördennummer 115 (Mo–Fr 8–18 Uhr) · Quelle: Amt24 Sachsen (amt24.sachsen.de), Leistung «Wohnsitz anmelden», Stand 2026-08-08
Anmeldung einer Wohnung (Grimma) →
Wohnsitz beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) anmelden oder innerhalb der Stadt ummelden — Pflicht innerhalb von 14 Tagen nach Einzug (§ 17 BMG). Zuständige Stelle GrimmaPersonalausweis beantragen (Grimma) →
Personalausweis bei der Gemeinde beantragen, verlängern oder nach Verlust ersetzen — ab 16 Pflichtdokument für Deutsche. Zuständige Stelle GrimmaMeldebescheinigung beantragen (Grimma) →
Meldebestätigung über den gemeldeten Wohnsitz — für Bank, Arbeitgeber und Behörden. Zuständige Stelle GrimmaReisepass beantragen (Grimma) →
Reisepass beantragen oder verlängern — auch Kinder brauchen seit 2024 einen eigenen Reisepass, den Kinderreisepass gibt es nicht mehr. Zuständige Stelle GrimmaGewerbeanmeldung (Grimma) →
Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen (§ 14 GewO) — Anmeldung, Ummeldung bei Umzug oder Abmeldung bei Aufgabe. Zuständige Stelle GrimmaFührungszeugnis beantragen (Grimma) →
Einfaches Führungszeugnis bei der Gemeinde oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Zuständige Stelle GrimmaHundesteuer An-/Abmeldung (Grimma) →
Hund bei der Gemeinde an- oder abmelden — Pflicht nach der kommunalen Hundesteuersatzung. Zuständige Stelle GrimmaWohnsitz: Abmeldung (Grimma) →
Wohnsitz abmelden — bei Wegzug ins Ausland oder wenn ein Zweitwohnsitz (Nebenwohnung) aufgegeben wird (§ 17 Abs. 2 BMG). Zuständige Stelle GrimmaKfz-Zulassung (Grimma) →
Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden, ummelden oder abmelden — beim Umzug wird die Anschrift umgeschrieben, das Kennzeichen bleibt. Zuständige Stelle GrimmaKein Formular zum Ausfüllen: der Antrag wird vor Ort gestellt (Ja oder online (i-Kfz Stufe 4); Vertretung mit Vollmacht möglich).
Kosten: ca. 30–60 € + Kennzeichen ca. 20–40 € · Dauer: 20–40 Min. vor Ort (plus Wartezeit) oder online via i-Kfz
Mitbringen: eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis/Reisepass, ggf. Meldebescheinigung