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ANLEITUNG

Bewohnerparkausweis beantragen

Parken im eigenen Viertel ohne Parkschein: Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten je Stadt und was nach einem Umzug innerhalb der Stadt gilt.

✓ Geprüft: 8.8.2026

Dauer
10 Min. Antrag, Bearbeitung wenige Tage bis 3 Wochen
💶
Kosten
je Stadt festgelegt, meist 20–200 € pro Jahr
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Persönlich?
Nein — in vielen Städten online oder per Post
⚠️
Frist
keine Frist, aber erst nach der Anmeldung der Hauptwohnung möglich

Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort

PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.

Das brauchen Sie

So gehen Sie vor

  1. 1 Prüfen, ob Ihre Straße in einem Bewohnerparkgebiet liegt: Die Zonen stehen auf den Straßenschildern und im Stadtplan Ihrer Kommune — der Ausweis gilt immer nur für eine Zone.
  2. 2 Antrag stellen (Formular unten über Ihre PLZ) — zuständig ist je nach Stadt die Straßenverkehrsbehörde, das Ordnungsamt oder das Bürgeramt.
  3. 3 Gebühr zahlen und den Ausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Immer mehr Städte stellen ihn digital aus: dann wird nur das Kennzeichen kontrolliert.
  4. 4 Ablaufdatum notieren — der Ausweis gilt meist ein bis zwei Jahre und verlängert sich nicht von selbst.

Bewohnerparken ist eine Ausnahme vom normalen Parkraumrecht: In Vierteln mit starkem Parkdruck darf die Stadt Plätze für die Menschen reservieren, die dort wohnen (§ 45 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung). Wer den Ausweis hat, parkt in seiner Zone ohne Parkschein und ohne Höchstparkdauer.

Woran Anträge am häufigsten scheitern

Häufige Fragen

Bekomme ich damit einen festen Parkplatz?

Nein. Der Ausweis befreit nur von Parkgebühr und Höchstparkdauer in Ihrer Zone. Einen Anspruch auf einen freien Platz gibt es nicht — er ist eine Ausnahmegenehmigung, keine Reservierung.

Gilt der Ausweis in der ganzen Stadt?

Nein, nur in dem Bewohnerparkgebiet, das auf dem Ausweis steht. Wer eine Straße weiter in der Nachbarzone parkt, zahlt regulär.

Was kostet er?

Das entscheidet die Kommune. Die früher bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro im Jahr ist 2020 entfallen (§ 6a Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz); seither reicht die Spanne von rund 20 bis über 200 Euro jährlich. Den genauen Betrag nennt die Gebührensatzung Ihrer Stadt.

Ich habe einen Dienstwagen — geht das auch?

In der Regel ja, wenn Ihnen das Fahrzeug dauerhaft überlassen ist. Dafür verlangen die Ämter eine Bescheinigung des Halters, also des Arbeitgebers oder der Leasinggesellschaft.

Ich ziehe innerhalb der Stadt um — gilt der alte Ausweis weiter?

Nur solange Sie in derselben Zone bleiben. Bei einem Wechsel in ein anderes Bewohnerparkgebiet brauchen Sie einen neuen Ausweis; der alte wird ungültig und ist je nach Stadt zurückzugeben. Eine Restgebühr wird häufig erstattet.

Reicht ein Zweitwohnsitz?

Meist nicht — die Städte verlangen die Hauptwohnung im Gebiet. Einzelne Kommunen machen Ausnahmen; das steht in ihrer Satzung.

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