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ANLEITUNG

Einbürgerung beantragen

Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen: Voraussetzungen nach § 10 StAG, vollständige Unterlagenliste, Gebühren — und was seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr gilt.

✓ Geprüft: 18.8.2026

Dauer
Antrag 1–2 Std., Bearbeitung 6–24 Monate
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Kosten
255 € je Erwachsener, 51 € je Kind
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Persönlich?
Meist ja — Antrag und Unterschrift beim Termin
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Frist
keine Frist; frühestens nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt (§ 10 Abs. 1 StAG)

Zuständige Stelle & Formular für Ihren Ort

PLZ eingeben — wir zeigen das Formular bzw. die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde.

Das brauchen Sie

So gehen Sie vor

  1. 1 Vorprüfung: Zählen Sie Ihre Aufenthaltsjahre. Seit dem 30. Oktober 2025 gelten für alle fünf Jahre — die frühere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen ist ersatzlos entfallen.
  2. 2 Sprachnachweis und Einbürgerungstest erledigen, bevor Sie den Antrag stellen. Beides sind eigene Termine mit eigenen Wartezeiten, und ohne sie ruht der Antrag.
  3. 3 Urkunden aus dem Herkunftsland beschaffen und übersetzen lassen. Rechnen Sie hier Monate ein, nicht Wochen — Geburts- und Heiratsurkunden sind die häufigste Ursache für Verzögerungen.
  4. 4 Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellen (Formular unten über Ihre PLZ) — zuständig ist je nach Land die Stadt, der Kreis oder das Regierungspräsidium.
  5. 5 Gebühr zahlen: 255 € pro Erwachsenem, 51 € für ein Kind, das mit den Eltern eingebürgert wird. Die Gebühr fällt auch an, wenn der Antrag später abgelehnt wird.
  6. 6 Einbürgerungsurkunde persönlich abholen. Erst mit ihrer Aushändigung sind Sie deutsch — nicht mit dem Bescheid. Danach Personalausweis und Reisepass beantragen.

Was sich am 30. Oktober 2025 geändert hat

Viele Ratgeber im Netz nennen noch die Einbürgerung nach drei Jahren. Diese Möglichkeit gab es tatsächlich — sie wurde im Juni 2024 als § 10 Absatz 3 StAG eingeführt und war an C1-Deutsch und besondere Integrationsleistungen gebunden. Zum 30. Oktober 2025 ist sie ersatzlos entfallen (BGBl. 2025 I Nr. 257).

Für alle Anträge gilt seither dieselbe Mindestdauer von fünf Jahren. Wer sich auf die alte Regel verlässt, stellt den Antrag zu früh, zahlt die Gebühr trotzdem und bekommt eine Ablehnung.

Unverändert geblieben ist der andere große Teil der Reform von 2024: die Mehrstaatigkeit. Die alte Staatsangehörigkeit muss nicht mehr aufgegeben werden.

Woran Anträge am häufigsten scheitern

Häufige Fragen

Wie viele Jahre muss ich in Deutschland gelebt haben?

Fünf Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt (§ 10 Absatz 1 StAG). Die 2024 eingeführte Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft (BGBl. 2025 I Nr. 257) — § 10 Absatz 3 StAG ist aufgehoben. Zeiten einer Duldung zählen nicht mit; Zeiten des Asylverfahrens können angerechnet werden.

Darf ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten?

In der Regel ja. Seit der Reform vom Juni 2024 verlangt das Gesetz die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr — Mehrstaatigkeit ist zugelassen. Prüfen Sie aber, ob Ihr Herkunftsstaat sie Ihnen von selbst entzieht: das entscheidet nicht Deutschland.

Was kostet die Einbürgerung insgesamt?

255 Euro pro Erwachsenen und 51 Euro pro minderjähriges Kind, das gemeinsam mit den Eltern eingebürgert wird. Dazu kommen Nebenkosten, die viele unterschätzen: 25 Euro Einbürgerungstest, Sprachzertifikat, Übersetzungen und Überbeglaubigungen von Urkunden.

Welches Sprachniveau brauche ich?

B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, nachgewiesen durch ein Zertifikat, den Deutsch-Test für Zuwanderer mit Ergebnis B1 oder einen deutschen Schulabschluss. Ein Gespräch beim Amt ersetzt den Nachweis nicht.

Muss ich den Einbürgerungstest machen?

Ja, außer Sie haben einen deutschen Schulabschluss oder ein deutsches Studium abgeschlossen. Der Test besteht aus 33 Fragen, 17 richtige Antworten genügen, die Gebühr beträgt 25 Euro. Wiederholen dürfen Sie ihn beliebig oft.

Mein Lebensunterhalt hängt teilweise an Sozialleistungen — geht das?

Grundsätzlich nein: der Lebensunterhalt muss ohne Bürgergeld und Sozialhilfe gesichert sein. Das Gesetz kennt aber Ausnahmen, etwa wenn Sie den Bezug nicht zu vertreten haben. Das ist ein Punkt, den Sie vor dem Antrag mit der Behörde klären sollten — nicht danach.

Wann bin ich Deutscher — mit dem Bescheid oder mit der Urkunde?

Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Bis dahin gilt Ihr alter Status. Buchen Sie deshalb keine Reise mit deutschem Pass, bevor Sie die Urkunde in der Hand halten.

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